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Zuzahlung

Mit dem Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes zum 01.01.2004 wurde die gesetzliche Zuzahlung neu geregelt.

Die Kosten der Behandlung werden nur bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre zu 100 % durch die Krankenkassen übernommen.

Erwachsene Patienten müssen in der Regel eine Zuzahlung über 10 % der Verordnungskosten sowie 10 Euro pro Verordnung leisten. Zu Beginn eines neuen Versicherungsjahres sind alle Versicherten so lange zuzahlungspflichtig, bis sie die sogenannte Belastungsgrenze erreicht haben, d.h. eine jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten in Höhe von 2% der Bruttoeinnahmen bzw. 1% der Bruttoeinnahmen bei chronisch Kranken. Zuzahlungsbefreiungen haben immer nur bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres Gültigkeit.

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