Zuzahlung
Mit dem
Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes
zum 01.01.2004 wurde die gesetzliche Zuzahlung
neu geregelt.
Die Kosten
der Behandlung werden nur bei Kindern und Jugendlichen
bis 18 Jahre zu 100 % durch die Krankenkassen
übernommen.
Erwachsene
Patienten müssen in der Regel eine Zuzahlung
über 10 % der Verordnungskosten sowie 10
Euro pro Verordnung leisten. Zu Beginn eines
neuen Versicherungsjahres sind alle Versicherten
so lange zuzahlungspflichtig, bis sie die sogenannte
Belastungsgrenze erreicht haben, d.h. eine jährliche
Eigenbeteiligung der Versicherten in Höhe
von 2% der Bruttoeinnahmen bzw. 1% der Bruttoeinnahmen
bei chronisch Kranken. Zuzahlungsbefreiungen
haben immer nur bis zum Ende des jeweiligen
Kalenderjahres Gültigkeit.
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