Der Weg von der Diagnose hin zur Therapie läuft üblicherweise wie folgt ab:
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt (Kinder-, Haus-, HNO-, Zahnarzt, Kieferorthopäde oder Neurologe) diagnostiziert eine Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckstörung, verordnet eine logopädische Therapie und händigt Ihnen eine Heilmittelverordnung aus. Sie wählen daraufhin eine Praxis, mit der Sie Kontakt aufnehmen und einen Termin vereinbaren.
In der ersten Therapiestunde findet zunächst ein ausführliches Gespräch statt (Anamnesegespräch), in dem Sie die Problematik aus Ihrer Sicht schildern und wir uns kennenlernen können. Nach der Diagnostik durch Ihre Therapeutin werden auf die Ergebnisse aufbauend Ziele vereinbart, die individuell auf Sie bzw. Ihr Kind abgestimmt sind, allgemeine Fragen geklärt (z.B. zum weiteren Vorgehen) sowie ggf. Möglichkeiten der sprachlichen Förderung zu Hause erörtert.
Beim folgenden Termin kann die eigentliche Behandlung beginnen. Die Frequenz der Termine (meist einmal, manchmal zweimal pro Woche) und die Verordnungsmenge (meist sechs oder zehn Termine pro Verordnung) richten sich nach den Angaben Ihres Arztes, der außerdem entscheiden kann, ob die Therapie in Form eines Hausbesuches durchgeführt werden soll.
Haben alle verordneten Termine stattgefunden, erhält Ihr Arzt einen ausführlichen Bericht über den bisherigen Verlauf der Therapie, Erfolge und ggf. eine Empfehlung zur Fortsetzung der Behandlung. Er wird dann über das weitere Vorgehen entscheiden.
Kostenübernahme / Abrechnung
Die Kosten der Behandlung werden bei gesetzlich Versicherten nur bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre zu 100 % durch die Krankenkassen übernommen.
Erwachsene Patienten müssen in der Regel eine Zuzahlung über 10 % der Verordnungskosten sowie 10 Euro pro Verordnung leisten.
Die Kostenübernahme bei privat Versicherten ist abhängig von den jeweilig mit der PKV vereinbarten Vertragsbedingungen.
